Artikel-Schlagworte: „Recht“
Mietminderung bei Baulärm: Was tun bei Lärmbelästigung?
Das Mietrecht gehört zu jenem Rechtsgebiet in Deutschland, mit dem viele Menschen im Laufe ihres Lebens in Berührung kommen, wenn auch meist in eher negativen Zusammenhängen. Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten zwischen Mietern oder auch zwischen Mietern und Vermietern. Die Rechtsfragen, die dabei auftauchen, können überaus kompliziert sein und werden in vielen Fällen erst von einem Richter aus der Welt geräumt. Damit diese Auseinandersetzungen sich nicht unnötig ergeben müssen bzw., damit diese Prozesse nicht unnötig in die Länge gezogen werden, kann es sinnvoll sein, sich grundsätzlich mit den Regelungen des Mietrechtes auseinanderzusetzen, um die eigenen Rechte und Pflichten besser zu kennen. Auch in dieser Hinsicht gilt wie so häufig, dass die eigene Mündigkeit erst erlangt werden kann, wenn man sich einmal selbst mit der komplizierten Rechtsmaterie auseinandergesetzt hat.
Ein besonders ärgerliches Szenario für viele Mieter ist es, wenn in der Nähe ihrer Wohnung mit einem Bau begonnen wird und sich dadurch eine permanente Lärmbelästigung ergibt, die sich über viele Monate oder sogar Jahre hinziehen kann. Die Bauvorhaben in Deutschland haben eine hohe Zahl, weshalb sich für viele Bürger im Laufe eines Mietverhältnisses die Situation ergibt, dass sich eine solche Lärmbelästigung einstellt. Hierbei stellt sich dann die Frage, ob bei dem eigenen Vermieter eine Mietminderung durchgesetzt werden kann, die den Mieter auf eine gewisse Weise für die Lärmbelästigung entschädigt. Fall sich ein solches Szenario für einen ergeben sollte, ist die Mietminderung bei Baulärm daher grundsätzlich zu prüfen.
Allgemein kann gesagt werden, dass es sich bei der Mietminderung immer um Einzelfallentscheidungen handelt, die nicht grundsätzlich geregelt werden können. Die Lärmbelästigung muss für den individuellen Fall geprüft werden, es existieren jedoch Orientierungsmöglichkeiten, die einem bei der Einschätzung der Höhe einer möglichen Mietminderung helfen. Gemeint sind hierbei die sogenannten Mietminderungstabellen, die einen Versuch darstellen, eine Kategorisierung der möglichen Störungen vorzunehmen und einem so die Kalkulation eines Richtwertes erlauben. Wesentlich ist hierbei der Umfang der Bauarbeiten, aus dem sich der Schweregrad des Baulärms ableiten lässt. Sollten erhebliche Bauarbeiten am oder sogar im Haus vorgenommen werden, kann anhand dieser Tabellen festgestellt werden, ob es sich um einen Mietmangel handeln könnte, der dann bei der Höhe der Miete Berücksichtigung finden muss.